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Seit 1959 zum Schutz und Wohl der Pferde im Einsatz  
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Pferdetransport  

 
Tiergerechte Pferdehaltung

Haltung und Umgang sind durch das Tierschutzgesetz sowie durch die Tierhaltungsverordnung (Anlage 1 Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden und Pferdeartigen d.h. Equiden) geregelt.

Einige Punkte sind besonders zu beachten: Die Anbinde-Haltung, Stacheldraht bei Pferdeausläufen sowie das Clippen von Tasthaaren sind verboten. Es sind auch bei Umzäunungen von Koppeln und Ausläufen spitze Winkel zu vermeiden.

Leider ist eine nicht unerhebliche Zahl von Pferdehaltungen kaum tiergerecht. Enge Boxen, finstere Stallungen, ammoniakhältige Luft, Untugenden durch Langeweile und lange Fütterungspausen, vor allem auch zu wenig Raufutter, mangelhafte Stallhygiene, vernachlässigte Hufe usw. sind Anlaß zu Beschwerden. Manche Ausläufe sind wahre Sumpflandschaften ohne trockene Stelle, wo sich die Pferde aufhalten können.

Was tun bei schlechter bzw. mangelhafter Pferdehaltung?

Wichtig sind Adresse, Name (wenn bekannt) des Halters/Betriebes/Besitzers. Hilfreich ist eine Gedächtnisnotiz mit Datum und Uhrzeit über Beobachtungen. Bei Misshandlungen unbedingt Zeugen des Vorfalles notieren. Jedes Beweismittel kann nützlich sein. Wir weisen darauf hin, dass der Vollzug der Tierschutzgesetze bei den Bezirksverwaltungs-Behörden d.h. Bezirkshauptmannschaften sowie Magistrate für Städte mit eigenem Statut liegt. Der Pferdeschutzverband ist nicht befugt, Auflagen zu erteilen oder jemandem Tiere wegzunehmen. Für Beschwerden ist die Tierschutzombudsstelle des betreffenden Bundeslandes sowie der entsprechende Amtstierarzt zuständig. Sollte jemand Vorbehalte bezüglich Kontakt mit den Behörden haben, sind wir selbstverständlich bereit eine Meldung von uns aus zu übermittelt. Darüber hinaus stehen wir auch jederzeit für Beratungen zur Verfügung. Es ist wichtig, tierschutzrelevante Vorfälle sofort zu melden, da der Tatbestand nach einem längeren Zeitraum verfristet ist.

E-Mail Adresse für Meldungen: fragen@pferdeschutzverband.at

Pferdehaltung

 


 
 
Amtstierärzte

Die zuständigen Amtstierärzte der Bezirkshauptmannschaften in Niederösterreich finden Sie unter www.noe.gv.at

 
 

 

 
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